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Offener Brief, vom 5. Mai 2024



Bild: pixabay

Sehr geehrter Herr Minister Mag. Norbert Totschnig,

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Martin Kocher,

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Magnus Brunner.

A) Offener Brief zum Thema:

Großraubtier Wolf/Modellrechnung HR Dr. Thomas Guggenberger

Wissenschaftler und Experte an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein

  • „Arbeitsausbeutung“ von Hirten durch 84 h Woche

  • Etliche Millionen Steuer- und Abgabenbetrug

  • 600 naturschutzfachlich relevante Almen zusperren

Daraus ergibt sich folgende politische Handlungserfordernis:

a) Vertiefende Untersuchung des Zusammenwirkens von Hr. Dr.

Guggenberger mit dem „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“,

sowie dem „Herdenschutzkompetenzzentrum“ Raumberg-

Gumpenstein, sowie Konsequenzen für die wissenschaftliche

Tätigkeit von Hr. Dr. Guggenberger.

b) Untersuchung der Motivation für illegale Vorschläge

c) Abstellen illegaler Modelle und Ausarbeitung legaler Behirtung

unter Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften, sowie Darstellung

der Vollkosten

B) Vorgeschichte Bericht SN 2.4.2024:

Am 2.4.2024 wurde im Lokalteil der Salzburger Nachrichten auf den

Seiten 2-3 ein Bericht1 veröffentlicht, indem der Journalist Hödlmoser

den Agrarvertretern mangelnden Willen zum Herdenschutz vorhält und

das Zusperren von Almen verharmlost. Als Argumentationsbasis dient

Link zum Zeitungsbeitrag der Salzburger Nachrichten: vom 2.4.2024:



eine Berechnung von „Experten“ der HBLFA Raumberg-Gumpenstein,

wonach Herdenschutz 21 Mio zusätzlicher Kosten verursachen würde.

Dies auf Basis der Annahme, die aktuell 800 Schafalmen auf 200 zu

reduzieren und dorthin die gealpten Schafe zu verlegen, um sie mit

Hirten zu begleiten, also ca. 600 Almen zuzusperren.

Herr HR Dr. Guggenberger kommt in dem Beitrag persönlich mit Bild zu

Wort und darf den ca. 200.000 Lesern der SN ausrichten: „Man sollte es zumindest einmal versuchen.“

C) Abklärung durch ALMWEIDESCHUTZ.AT (AWS):

Nachdem die grundlegende Ausrichtung des Zeitungsbeitrages als teils

einseitig zu bewerten ist, waren die niedrig angesetzten Kosten für

Herdenschutz durch Behirtung für uns nicht nachvollziehbar, sodass wir

Nachfragen angestellt haben. Herr Dr. Guggenberger hat uns sein

Rechenmodell per E-Mail übersendet bzw. erläutert.

Die kalkulatorische „Expertise“ Hr. Dr. Guggenberger, Institutsleiter der

Nutztierforschung, zu den Hirtenkosten von rund 21 Mio. € lautet:

Auf einer halben Seite, werden unter begrifflicher Verwirrung Aspekte

selbständiger und unselbständiger Arbeit angesprochen und in Zahlen

das Rechenmodell (2) dargestellt.


2 Hirten zu je € 45.000,- inkl Lohnnebenkosten

= € 90.000,-

Abschreibungen Unterkünfte + Infrastruktur

€ 24.000,-

Abzüglich ÖPUL + Almzins

€ - 9.500,-

Summe pro Alm

€ 104.500,-


  • Mal 200 verbleibende Almen = € 20,9 Mio

  • Schafe „vollständig abgezogen“ auf 620 Almen

Nach diversen weiteren Nachfragen wurden das Zustandekommen der € 45.000,-/Hirte von HR Dr. Guggenberger erläutert.


12h/Arbeitstage auf der Alm x 120 Tage

= 1.440 Arbeitsstunden

40 Normalarbeitstage x 8h

320 Arbeitsstunden

Summe Arbeit

1.760 Arbeitsstunden

Stundenlohn € 15,- x 1.760h

= € 26.400,-

Zusatzkosten für 2 Hirtenhunde + Ausbildung etc.

€ 8.000,-

Lohnnebenkosten

€ 9.844,-

Summe pro Hirte

€ 44.244,-



Herr Dr. Guggenberger stellt unmissverständlich klar, dass er eine

selbständige Tätigkeit mit betrieblichen Einnahmen von € 45.000,- für

jeden Hirten anstrebt. Von Umsatzsteuer ist keine Rede.

D) Bewertung der „Expertise“ durch AWS:

a) Das von Herrn HR Dr. Guggenberger entwickelte

Berechnungsmodell beabsichtigt eine selbständige Beschäftigung,

zur Umgehung zwingender Arbeitsrechtsvorschriften, dies kann

als Scheinselbständigkeit verstanden werden. Sollte eine

„Scheinselbständigkeit“ vor Gericht landen oder von den Steuer-

und Abgabenprüfungen aufgegriffen werden, drohen den

Almbauern jedenfalls saftige Nachzahlungen und Strafverfahren

nach diversen Rechtsvorschriften.

Wir verweisen auf den jüngsten Beschluss im EU Parlament zur

„Plattformrichtlinie“(3) und die damit verbundenen Fragestellungen,

die sich auch bei „selbständigen Hirten“ stellen.

b) Wie allgemein bekannt ist, haben selbständige tätige Personen

Umsatzsteuer mit dem Normalsatz von 20% in Rechnung zu stellen.

Dass für € 45.000,- Einnahmen/Jahr Umsatzsteuer anfallen würde,

kommt in der „Expertise“ nicht vor, eine Befreiung ist nicht

erkennbar. Der Steuerausfall ist mit ca. € 4 Mio/Jahr zu beziffern.

c) Zusätzlich fällt auf, dass die Fragestellung des Journalisten nach

den zusätzlichen Herdenschutzkosten gar nicht beantwortet

wurde, da in diesem Fall Herdenschutzhunde in die Kalkulation

einzubeziehen gewesen wären.

d) Des Weiteren wäre bei Ermittlung der zusätzlichen Kosten kein

Abzug für ÖPUL und Almzins vorzunehmen gewesen, da die Kosten

nicht davon abhängen, ob es evtl. Finanzierungsquellen gibt oder

nicht gibt.

e) Eine gewisse Widersinnigkeit der Expertise ergibt sich daraus, dass

zunächst behauptet wird, es gelte prekäre Beschäftigung zu

vermeiden, um im nächsten Satz ein Modell der „Selbständigkeit“

darzulegen, welches den offenbar als Arbeitnehmer gedachten

Hirten, um arbeitsrechtliche Errungenschaften wie begrenzte

Arbeitszeit, Krankenstand, Urlaub, Sonderzahlungen etc. bringen

soll. Die Haftung für die „schwere und gefährliche Arbeit“ bleibt

alleine dem Hirten, das Unfallrisiko ebenfalls.

e) Eine Aufgliederung der Lohnnebenkosten von € 9.844,- wurde nicht

gegeben, stattdessen wurden wir aufgefordert einen

Beitragsrechner zu benutzen. Der Betrag ist nicht nachvollziehbar.


E) Conclusio:

Wir sind der Ansicht, dass alle Überlegungen zum Herdenschutz mit

Hirten auf Basis der gültigen Gesetze der Republik Österreich anzustellen

sind, insbesondere unter Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsrechtes,

sowie der Sozialversicherungs- und Steuergesetzgebung.

Von „Wissenschaftlern und Experten“ wie HR Dr. Guggenberger

entwickelte „Herdenschutzmodelle“ die auf Arbeitsausbeutung mit

84h/Woche unter Ausschaltung von Urlaub, Krankenstand,

Sonderzahlungen, Arbeitssicherheit usw. basieren, jedoch mit mehreren

Millionen an Steuerausfällen verbunden sind, lehnen wir ab.

Auch sollten solche fragwürdigen „Modelle“ nicht dazu eingesetzt

werden, unsere Alm- und Bergbauern als Verweigerer an den medialen

Pranger zu stellen, weil sie den Weg der Illegalität nicht beschreiten.

F) Appell an die zuständigen Fachministerien/Dienstellen:

Wir dürfen Sie als zuständige Fachminister ersuchen, von

Bundesbeamten erfundene, höchst fragwürdige „Behirtungsmodelle“

energisch abzustellen und umgehend entsprechende Konsequenzen in

die Wege zu leiten, insbesondere wenn sie in Tageszeitungen

angepriesen werden: „Man sollte es zumindest einmal versuchen“.

Unsere Alm- und Bergbauern mit untauglichen Modellen zu

konfrontieren, um sie als Herdenschutzverweigerer anzuprangern, mehr

noch eine Scheinlösung im Zusammenhang Großraubtiere der breiten

Öffentlichkeit zu präsentieren, die letztendlich viele

naturschutzfachlich wichtigen Weidetierhalter die Existenzen kostet,

sollten wir nicht dulden.


(2) Die „kalkulatorische Expertise“ und weitere Erläuterungen liegen AWS vor. (3) https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20584/parlament-nimmt-richtlinie-uber-plattformarbeit-an




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